26. April

Welttag des geistigen Eigentums

Wie in jedem Jahr wurde gestern, am 26. April, der Welttag des geistigen Eigentums begangen. Dieser Tag soll den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent machen und verdeutlichen, wie schützenswert diese sind. Als Texterin sind die Themen Urheberrecht und geistiges Eigentum in meinem Arbeitsalltag stets präsent und doch schwer durchzusetzen.
Ich beobachte in meinem Job häufig die Zahl der Abmahnungen, die Menschen aufgrund der Verwendung von Fotografien mit fehlendem oder falschen Copyright-Vermerk des Fotografen erhalten. Für die meisten gehört es dadurch mittlerweile schon fast selbstverständlich dazu, diese Bilder am Rand mit dem Namen des Fotografen zu versehen. Diskussionen wie „Ich habe dafür bezahlt“ gibt es zwar, werden aber gefühlt weniger.


Urheberrecht auch für professionelle Texte

Als Texterin stehe ich im Grunde vor demselben Dilemma. Ich habe ebenso recht darauf, dass meine Werke als die meinen gekennzeichnet werden, auch wenn der Kunde dafür gezahlt hat. Denn ich zahle auch für meine Turnschuhe mit Markenlabel, meinen Staubsauger mit Markenlabel, mein Telefon mit Markenlabel Geld und trage für den Hersteller kostenlose Werbung.
Unter jedem meiner Texte müsste daher mein Name stehen. Aber wie sähe das aus? Firmenwebseiten, Flyer, Postkarten, Pressemitteilungen, Fachbeiträge und vieles mehr müssten entsprechend gekennzeichnet werden. Der sorgfältig formulierte Fachbeitrag unter dem als Verfasser schließlich Dr. Müller von der Firma meines Kunden steht, wäre für den Fachleser dann nicht mehr ernst zu nehmen.
Mit der Erstellung eines beauftragen Textes räume ich den Kunden somit ein Verwendungsrecht ein. Genau genommen entspricht diese Verwendung aber auch nur dem genannten Zweck. Webseitentexte dürften damit nicht für Flyer oder Broschüren verwendet, Broschürentexte nicht in Pressemitteilugen übernommen werden.
Zwei Beispiele:

Fälle gibt’s…

Zu Beginn meiner Selbstständigkeit lehnte eine Kundin den erstellten Webseitentext mehrmals ab, er würde nicht ihren Vorstellungen entsprechen und sie würde nicht zahlen. Zwei Wochen später bekam ich zufällig einen Flyer in die Hand. Ich brauche jetzt wohl kaum zu betonen, dass die Worte auf dem Flyer 1:1 denen entsprachen, die ich für die Startseite der Webseite ausgewählt hatte. Zudem wurden einige davon auch schon auf Facebook verwendet.
Sie verstand nicht, warum ich für „die paar Worte“ Geld haben wollte, außerdem hätte ich ja nur geschrieben, was sie haben wollte. Sie würde aber, wenn jemand fragt, sagen, dass sie von mir kommen würden, das wäre dann ja auch Werbung für mich…

 

In einem anderen Fall fand ich den für einen Kunden geschriebenen Text als Beitrag in einem Magazin wieder. An entsprechenden Stellen war er minimal verändert worden, sodass die Produktnamen des Kunden entfallen waren, das betraf auf zwei Seiten etwa drei Sätze, der Rest war unverändert übernommen worden. Der als Urheber genannte Redakteur war sich keiner Schuld bewusst und beharrte auf der Aussage, der Text sei zu 100% von ihm. Das Gegenteil konnte bewiesen werden und es wurde sich außergerichtlich geeinigt.

Bewertungen als Gegenleistung

Um meinen Kunden gut lesbare Texte zu bieten, räume ich ihnen heute eine freie Nutzung dieser für alle Medien ein. Im Gegenzug bitte ich unter jeder meiner Rechnungen um eine Online-Bewertung, bei Impressumspflichtigen Medien außerdem auf einen Hinweis, dass die Texte von der POTZTAUSEND medienagentur stammen. Denn nur mit solchen Verweisen können andere Menschen auf meine Arbeit aufmerksam werden, so wie mit dem Copyright-Vermerk der Fotografen auf dem Foto oder mit der Labelanbringung der Hersteller auf ihren Produkten.

Deshalb freue ich mich über jede Bewertung oder auch Zitate, die ich auf meiner Webseite von zufriedenen Kunden verwenden darf.

Allen Kreativen unter euch wünsche ich, dass eure Arbeit geschätzt und im entsprechenden Maße gewürdigt wird und nicht entgegen eurer Rechte verwendet werden!